Entnazifizierung - page 14

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Im Juli 1948 erfuhr die Struktur der
Kaufbeurer Spruchkammer eine erneu-
te Verände­rung. So wurde die ursprüng-
liche Spruchkammer mit Wirkung zum
1. August 1948 zur Hauptkammer er-
klärt. Dies bedeutete für die Kaufbeurer
Kammer, dass sich ihr Zuständig­keits­
bereich weiter ausweitete. So fielen nun
die eigenen Fälle sowie die der ehemali-
gen Spruchkammern Mindelheim,
Füssen und Marktoberdorf in ihre
Zuständigkeit. Den Vorsitz übernahm
Dr. Hans Schwertek, der bereits
Vorsitzender der Spruchkammer
Kaufbeuren war. Ihm zur Seite gestellt
wurden Friedrich Sobotkiewiczs, der
aus Kaufbeuren stammte und zuvor die
zweite Sitzungsgruppe der Spruch­
kammer geleitet hatte, sowie die ehema-
ligen Vor­sitzenden der Spruchkammern
Füssen und Mindelheim, Wunderlich
und Weiß. Sie amtierten als weitere
Richter für den Beru­fungs­senat an der
Hauptkammer Kaufbeuren. Auch auf
der Position des Anklägers erhielt die
Hauptkammer weiteres Personal: So
fungierten neben dem öffentlichen
Kläger Georg Gessler, der zuvor für die
Spruch­kam­mer Kaufbeuren tätig gewe-
sen war, die öffentlichen Kläger bei den
Spruch­kammern Füssen und Mindel­
heim, Heer und Wech. Obwohl nun
alle Verfahren der vier Spruch­kammern
über die Haupt­kammer Kauf­beuren ab-
gewickelt wurden, fanden die Prozesse
an den jeweiligen Wohnorten der
Angeklagten statt. Für Marktoberdorf
wurde keine eigene Sitzungsgruppe gebil-
det, wie dies für Füssen und Mindelheim
der Fall war. Stattdessen übernahmen die
Kaufbeurer Sitzgruppen die Abwicklung
der dort noch ausstehenden Fälle. Mit
dieser Maßnahme erhoffte man sich, die
noch offenen Verfah­ren der zusammen-
gefassten Spruchkammern bis Oktober
Der letzte Artikel am 31. Dezember 1948
über die Spruchkammer
im Allgäuer
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