74
Im Juli 1948 erfuhr die Struktur der
Kaufbeurer Spruchkammer eine erneu-
te Veränderung. So wurde die ursprüng-
liche Spruchkammer mit Wirkung zum
1. August 1948 zur Hauptkammer er-
klärt. Dies bedeutete für die Kaufbeurer
Kammer, dass sich ihr Zuständigkeits
bereich weiter ausweitete. So fielen nun
die eigenen Fälle sowie die der ehemali-
gen Spruchkammern Mindelheim,
Füssen und Marktoberdorf in ihre
Zuständigkeit. Den Vorsitz übernahm
Dr. Hans Schwertek, der bereits
Vorsitzender der Spruchkammer
Kaufbeuren war. Ihm zur Seite gestellt
wurden Friedrich Sobotkiewiczs, der
aus Kaufbeuren stammte und zuvor die
zweite Sitzungsgruppe der Spruch
kammer geleitet hatte, sowie die ehema-
ligen Vorsitzenden der Spruchkammern
Füssen und Mindelheim, Wunderlich
und Weiß. Sie amtierten als weitere
Richter für den Berufungssenat an der
Hauptkammer Kaufbeuren. Auch auf
der Position des Anklägers erhielt die
Hauptkammer weiteres Personal: So
fungierten neben dem öffentlichen
Kläger Georg Gessler, der zuvor für die
Spruchkammer Kaufbeuren tätig gewe-
sen war, die öffentlichen Kläger bei den
Spruchkammern Füssen und Mindel
heim, Heer und Wech. Obwohl nun
alle Verfahren der vier Spruchkammern
über die Hauptkammer Kaufbeuren ab-
gewickelt wurden, fanden die Prozesse
an den jeweiligen Wohnorten der
Angeklagten statt. Für Marktoberdorf
wurde keine eigene Sitzungsgruppe gebil-
det, wie dies für Füssen und Mindelheim
der Fall war. Stattdessen übernahmen die
Kaufbeurer Sitzgruppen die Abwicklung
der dort noch ausstehenden Fälle. Mit
dieser Maßnahme erhoffte man sich, die
noch offenen Verfahren der zusammen-
gefassten Spruchkammern bis Oktober
Der letzte Artikel am 31. Dezember 1948
über die Spruchkammer
im Allgäuer