Seite 10-11 - naturgeschichte gesamt

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Es erfüllt uns zu Recht mit Stolz, Marmelade aus selbst
gesammelten Waldfrüchten oder ein leckeres Pilzge-
richt aus frischen Zutaten aus dem Wald herzustellen.
Die Frage ist, ob eine nachhaltige Entnahme angesichts
der wachsenden Zahl von Sammlern gewährleistet ist.
Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Mensch
mit den Tieren des Waldes um die oft knapp bemesse-
nen Nahrungsressourcen konkurriert. Schlimmstenfalls
nimmt der Mensch die Nahrung der Tiere weg. Um die
Entnahme auf ein vernünftiges Niveau zu beschränken,
dürfenWildfrüchte und Pilze in Deutschland nur für den
Eigenbedarf gesammelt werden, ein Verkauf ist nicht
gestattet (
S. 274, 561). In unseren Nachbarländern
ist das Sammeln grundsätzlich verboten oder auf be-
stimmte Wochentage beschränkt, um einer Nachhaltig-
keit Vorschub zu leisten.
Geht man dennoch zum Sammeln, so sollte man nur die
Menge entnehmen, die man tatsächlich zu konsumie-
ren in der Lage ist. Giftige, alte, ungenießbare oder un-
bekannte Pilze lässt man stehen und zerstört sie keines-
falls. Pilzreste, die nicht im Kochtopf landen, sollte man
wieder zurück in den Wald bringen, so dass die daraus
freigesetzten Sporen an einem geeigneten Ort wieder
zu neuen Pilzen heranwachsen können.
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In weniger industrialisierten Gesellschaften holt der
Mensch viele Dinge des täglichen Lebens aus der Na-
tur: Nahrung, Medizinalpflanzen, Baumaterial, Feuerholz
und Rohstoffe für Kleidung und Schmuck, um nur eini-
ge zu nennen. Diese Lebensweise prägt die Menschen
und ihr Verhältnis zur Natur. Auch in Mitteleuropa war
vor einigen Generationen das Überleben der Menschen
stark von der Natur abhängig und sie lebten mit gebüh-
rendem Respekt für die Natur.
Bei unserem Aufenthalt in Wald und Flur sollten wir uns
vor Augen halten, dass es sich bei Tieren und Pflanzen um
Mit-Lebewesen handelt und wir für die Dauer unseres
Aufenthalts Besucher ihres Lebensraums und ihres Zu-
hauses sind. Das was wir von Besuchern bei uns daheim
erwarten, sollte auch als Maßstab bei unserem Besuch in
der Natur gelten. Nach dem Motto:
„Wir nehmen nur
Fotos mit und lassen nur Fußspuren zurück!“
sollte
Lärm vermieden und keine Abfälle im Flur und Wald zu-
rückgelassen werden, um eine Störung von Tieren und
eine Beschädigung von Pflanzen zu vermeiden.
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Trotz des gesetzlich verbrieften Betretungsrechts von
Wald und Flur sollte man sich bei einem Aufenthalt in
der Natur an bestimmte Regeln halten, um Störung der
Tiere und Schäden von Pflanzen zu vermeiden. Des-
halb werden Betretungsverbote in den Wintermonaten
verordnet, um Wild an seinen Futterplätzen die nötige
Ruhe zu gewährleisten oder während der Vegetations-
periode, um Trittschäden auf Wiesen und Weiden zu
minimieren. Tourengeher und Variantenfahrer sollten
sich der Tatsache eingedenk sein, dass eine Störung von
Tieren wie dem Schneehuhn an seinen Energiereserven
zehrt und im wiederholten Falle sogar zum Tod durch
Verhungern führen kann. Glücklicherweise sind sich
auch heutzutage die meisten Menschen der wichtigen
Bedeutung von Waldameisen bewusst, so dass Amei-
senhügel nur noch selten zerstört werden.
Besondere Vorsicht sollte man beim Fotografieren wal-
ten lassen, um Schäden an Pflanzen oder eine unnötige
Störung von Tieren zu vermeiden. Für solche Fälle sieht
das Gesetz Bußgelder vor, wenn man beim Fotografie-
ren beispielsweise eine streng geschützte Pflanzenart
„zertrampelt“ (
S. 561). Auch sollte man keinesfalls be-
setzte Nester aus unmittelbarer Nähe fotografieren oder
um der freien Sicht willen die Vegetation um das Nest
entfernen, denn dadurch könnte die Brut von den Eltern
aufgegeben werden.
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angen und
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Gemäß der Bundesartenschutzverordnung ist das Fan-
gen von Wildtieren ohne vernünftigen Grund nicht er-
laubt, geschützte Arten dürfen nur in Ausnahmefällen
mit Genehmigung der Naturschutzbehörden gefangen
werden. Zuwiderhandlungen werden mit empfindli-
chen Geldstrafen geahndet. Da Amphibien ausnahms-
los geschützt sind, dürfen auch Kaulquappen nicht
gefangen und mitgenommen werden. Auch viele Insek-
ten, besonders große Schmetterlings- und Käferarten
sind geschützt und dürfen nicht gesammelt werden.
Keinesfalls dürfen Fallen oder Ähnliches zum Fangen
von Tieren verwendet werden.
Generell sollte man Wildtiere, egal ob Wirbeltier oder
Gliederfüßer, nicht ohne Grund anfassen, um eine Ver-
letzung oder eine Ansteckung mit Krankheitserregern
zu vermeiden. Die Ansteckungs- und Verletzungsge-
fahr bezieht sich dabei sowohl auf das Tier als auch auf
den Menschen, denn bestimmte Krankheiten werden
vom Menschen auf Tiere übertragen oder Verletzungen
durch unsachgemäße Handhabung verursacht.
Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung können
nicht-flügge Vögel angefasst werden, um sie auf eine
erhöhte, katzensichere Stelle zu setzen. Durch das An-
fassen werden die Jungvögel – ganz im Gegensatz zu
Rehkitzen – nicht von den Eltern aufgegeben. Sie sollten
jedoch unbedingt an der Fundstelle gelassen werden,
so dass sie von den Eltern gefunden und versorgt wer-
den können.
Verletzte Tiere sollte man nicht mitnehmen, denn - auch
wenn es hart klingt – Beutegreifer wie Fuchs oder Mar-
der und Greifvögel leben davon. Eine Ausnahme sind
verletzte Tiere in Wohngebieten, die dort lediglich zur
Vermehrung der Katzenpopulation beitragen.
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üttern von
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ildtieren
Das Füttern von Wildtieren überlässt man im Allgemei-
nen besser dem Jäger, denn unsachgemäßes Futter
kann den Tieren schaden. Eine Ausnahme sind Garten-
vögel. Die Winterfütterung mit Vogelfutter ist eigentlich
nicht notwendig, wenn ein naturnaher Garten mit Stau-
den und Sträuchern eine ausreichende Menge an Früch-
ten und Sämereien für die kalte Jahreszeit bereithält. Je-
doch setzen sich Menschen durch die Winterfütterung
mit Vögeln auseinander, beobachten sie und lassen ih-
nen Schutz angedeihen. Man achte aber auf qualitativ
hochwertiges, artgerechtes Futter sowie auf Sauberkeit
und Sicherheit vor Katzen am Futterhäuschen.
Da das Füttern von Wasservögeln, beispielsweise Enten,
mit Brot zu Fäulnis am Gewässergrund oder zur Über-
düngung, besonders von stehenden Gewässern, führen
kann, sollte besser darauf verzichtet werden. Auch die
Fütterung von Stadttauben ist aus hygienischen Grün-
den kritisch zu bewerten (
S. 348).