Seite 176-177 - feste feiern gesamt

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Hochzeit
Voraussetzungen einer kirchlichen-katholischen Eheschließung:
• Mann und Frau müssen
getauft
sein, zumindest einer der Brautleute.
• Mann und Frau müssen
ledig oder verwitwet
sein.
Freiheit
– Freiwilligkeit: Da der Kirche die freiwillige Entschei-
dung jedes Ehepartners sehr wichtig ist, werden beide bei der
Trauung ausdrücklich danach befragt.
Unauflöslichkeit:
Die Ehe ist ohne Vorbehalte und Bedingungen
ein Bund für das ganze Leben.
• Die
Treue
als Entschluss zu einer ausschließlichen Bindung
an den Ehepartner.
Elternschaft:
Aus der Liebe der Ehepartner zueinander kann neu-
es Leben entstehen. Beide nehmen ihre Verantwortung für ihre
Kinder wahr und begleiten sie als Christ in ihrem Heranwachsen.
Zwei Trauzeugen
müssen benannt werden, die nicht unbedingt
katholisch sein müssen.
• Die
zivilrechtliche Ehe
vor dem Standesamt muss vorher
geschlossen worden sein.
• Die Ehe ist als
Sakrament
ein heilbringendes Zeichen der
Zuwendung Gottes
zu den Menschen. Auf diese Zuwendung
Gottes dürfen beide Ehepartner immer vertrauen, in guten und
in bösen Tagen, ein Leben lang.
Durch eine staatliche Änderung des Personenstandsgesetzes ist seit
1. Januar 2009 eine kirchliche Trauung auch ohne vorausgehende
standesamtliche Eheschließung erlaubt. Die Kirchen bleiben aber
bei der bisherigen Regelung und so ist vor der kirchlichen Trauung
eine Bescheinigung über die standesamtliche Eheschließung vorzule-
gen. Eine nicht vor dem Standesamt geschlossene Ehe hat nach wie
vor grundsätzlich keine Rechtswirkungen. Nach evangelischer - im
Gegensatz zu katholischer - Auffassung wird die Ehe auf dem Stan-
desamt geschlossen; d. h. das evangelische Ehepaar kommt bereits
verheiratet in die Kirche und erbittet den Segen Gottes für ihren
gemeinsamen Lebensweg.
Hochzeit
Hochzeit
Die Entscheidung zu heiraten und ihre Partnerschaft öffentlich und
mit einem Fest zu besiegeln, markiert einen entscheidenden Wende-
punkt in der Beziehungsgeschichte und im Lebenslauf zweier Men-
schen. Das Versprechen, miteinander durch dick und dünn zu gehen,
ist im Zeitalter der „Lebensabschnittspartnerschaften“ und nachdem
in Deutschland jede dritte Ehe geschieden wird, eigentlich etwas Be-
sonderes.
Traditionell begleiten vielerlei Bräuche die Hochzeit, heutzutage
eher individuell, oft beliebig ausgewählt je nach Herkunftsregion,
nach städtischem oder ländlichem Charakter, nach Glaubensverbun-
denheit oder Kirchenferne, je nach lokaler Tradition oder nach Hang
zum Modernen, zum heute beliebten „Event-Gag“.
Früher sollten die Brauchhandlungen das Brautpaar vor bösen Geis-
tern und vor Unheil schützen. Früher wie heute stehen sie aber auch
für Fruchtbarkeit, Kindersegen, Liebe, Treue, Gesundheit, Wohl-
stand und Glück des Paares.
Zwei, die sich schätzen und lieben, entscheiden sich bei der
Trauung
für ein gemeinsames Leben, sie „trauen“ einander. Das Wort
„Ehe“
leitet sich ab vom althochdeutschen „ewa“ und mittelhochdeutschen
„ewe“ = Bündnis, Vertrag, Gesetz. „Heirat“ kommt vom althoch-
deutschen „hirat“ und bedeutet „Obsorge für das Heim“.
Die kirchliche Eheschließung ist bereits im 4. Jahrhundert nach-
zuweisen und im 12. Jahrhundert wird die Ehe in die Reihe der
sieben Sakramente aufgenommen. Nach der Französischen Revolu-
tion wurde neben der kirchlichen die standesamtliche Trauung ein-
geführt. Nach dem staatlichen Recht in Deutschland wird die Ehe
gültig vor dem Standesamt der Kommune geschlossen.