Seite 174-175 - feste feiern gesamt

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Konfirmation
Konfirmation
Die
protestantischen
Kirchen
schafften 1538 die Firmung als
Sakrament ab und führten den re-
ligiösen Grundgedanken mit der
Konfirmation (übersetzt „Befesti-
gung“) weiter. Dabei werden die
13- bis 15-jährigen Getauften als
eigenständige Mitglieder feierlich
in die Gemeinschaft der evange-
lischen Kirche aufgenommen. In
einem einjährigen Kurs bereiten
sich die Jugendlichen mit ihrem
Pfarrer im Unterricht, bei Frei-
zeiten und durch Gemeindeprak-
tika auf dieses Ereignis vor. In
der Konfirmationsfeier legen sie
ein Bekenntnis zum Glauben und
ein Gelöbnis ab. Mit einem Gebet
und der Handauflegung segnet sie
der Pfarrer ein. Die Konfirman-
den dürfen dann zum erstenmal
am Abendmahl teilnehmen. Der
individuelle Konfirmationsspruch
hat, wie der Taufspruch einen
hohen Stellenwert als Wegweiser
durch das Leben.
Nach der kirchlichen Konfirmation findet meist eine Feier
im Familienkreis statt, wobei die Jugendlichen auch beschenkt
werden. Da der Konfirmierte das Patenamt ausüben kann, ist
sein Taufpate nun formell aus seinem Amt entlassen.
Einsegnung der Konfirmanden durch
Handauflegung des Pfarrers
Firmung
Die
Handauflegung
und die
Salbung mit Öl
versinnbildlichen die
Erwählung durch Gott und bringen Segensfülle, Stärkung und Heil
zum Ausdruck. Schon vor mehr als tausend Jahren wurden die Herr-
scher und Könige bei ihrer Krönung gesalbt; so sollte ihnen eine
besondere Kraft verliehen werden. Der Gefirmte gehört zu dem Volk
Gottes, von dem Petrus sagt: „Ihr seid ein auserwähltes Geschlecht,
eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein
besonderes Eigentum wurde, damit ihr die großen Taten dessen
verkündet, der euch aus der Finsternis in sein wunderbares Licht
gerufen hat.“ (1 Petr 2, 9). Und Lukas schreibt in der Hl. Schrift:
„Der Geist Gottes des Herrn ruht auf mir, denn der Herr hat mich
gesalbt; er hat mich gesandt, um den Armen die Heilsbotschaft zu
bringen“ (Lk 4,18).
Nach der Firmspendung kann ein Mitglied der Pfarrgemeinde die
Neugefirmten als Vollbürger des Volkes Gottes begrüßen.
Die weitere
Gestaltung des Firmtages
hängt von den Traditionen
der Familie und den Wünschen des Firmlings ab. Sobald der Firm-
termin feststeht, überlegen die Eltern mit dem Firmling, in welchem
Rahmen das Firmfest gefeiert wird, ob zu Hause oder in einem Gast-
haus und mit welchen Gästen. Zum festlichen Tischschmuck gehö-
ren auch die Tauf- und Kommunionkerze. Ein gemeinsames Tisch-
gebet wäre sinnvoll. Der übliche
Firmausflug
kann am Firmtag oder
einem der nächsten Tage eingeplant werden; er soll dem Charakter
des Firmtages entsprechend nach Möglichkeit auch den Besuch einer
Kirche oder eines Wallfahrtsortes einschließen.
Mögliche Geschenke zur Firmung
• Firmuhr vom Paten
• eine Heilige Schrift, ein „Gotteslob“
• ein Kreuz
• ein Hinterglasbild des Namenspatrons
• Bücher, CD oder DVD zur Glaubens- und
Lebenssituation des Firmlings
• Fahrradtacho, Inline-Skater, o. ä.