Seite 208-209 - feste feiern gesamt

Basic HTML-Version

207
206
Sterben/Tod/Trauer
Gegenstand legen. Man kann in einer kleinen gemeinsamen Feier oder
im Alleinsein jedes Familienmitgliedes am Bett des soeben Verstorbe-
nen Abschied nehmen. Dabei kann man sich an den Lebensweg des
Verstorbenen erinnern, sich bei ihm bedanken, um Verzeihung, Verge-
bung und Versöhnung bitten, ein Vater unser beten, ihn im Gebet dank-
bar in die Hand Gottes übergeben. Wir können unserem Verstorbenen
zum Abschied die Hand berühren, ihn und seine Haare streicheln, ein
Kreuzzeichen auf seine Stirn machen, uns still verneigen vor ihm. Für
das Abschiednehmen ist es gut, wenn Angehörige in diesem intimen
Rahmen ihre Scheu vor dem Tod überwinden und ihre Gefühle ehrlich
und offen zulassen. Ein gutes Abschiednehmen ist unersetzlich.
Kinder sollten beim Tod eines Familienmitgliedes unbedingt mit
einbezogen werden. Sie können dem Toten ein für ihn gemaltes Bild
oder einen Brief mitgeben.
Ein wichtiger Abschiedsschritt und ein letzter Liebesdienst am Ver-
storbenen kann es sein, bei der Versorgung und beim Herrichten des
Toten, bei Einkleidung und Einsargung, und der Aufbahrung des
Leichnams durch den Bestatter selbst unterstützend mitzuwirken.
Abschiednehmen und Verweilen beim Toten ist wertvoll und unwie-
derbringlich. Leider ist es heute nicht mehr üblich, die
Totenwache
mit Gebet und Stille zu halten. Auch der alte Brauch der
Aussegnung
vor der Überführung des Leichnams in das Leichenhaus als Feier der
Verabschiedung durch die Angehörigen findet kaum noch statt. Eine
Aussegnung könnte auch heutzutage im Trauerhaus oder im Zimmer
des Krankenhauses oder des Pflegeheimes statt finden, vor der übli-
chen Abholung durch das Bestattungsunternehmen. Das Entzünden
einer Kerze, evtl. einer Osterkerze erinnert an Christus als das Licht
der Welt. Man kann dazu einen Psalm beten, z. B. „Beim Herrn ist
Barmherzigkeit und reiche Erlösung“ (Gotteslob Nr. 82) oder „Der
Herr vergibt die Schuld und rettet unser Leben“ (Gotteslob Nr.
83) und ein Gebet für den Verstorbenen sprechen, z. B. Gotteslob
Nr. 35. Als Zeichen des Abschiedes kann man eine Blume ablegen,
Sterben/Tod/Trauer
Wenn es der Sterbende wünscht, sollte man einen Seelsorger rufen
und ihm auch den Empfang der Sterbesakramente (früher „Versehen“)
möglich machen: Das Sakrament der Versöhnung in der Beichte, der
Krankensalbung und der Wegzehrung mit der hl. Kommunion, bei
evangelischen Christen das Abendmahl. Dazu kann im Zimmer des
Sterbenden ein Kreuz, eine Kerze, Weihwasser und ein Glas Wasser
auf einem weiß gedeckten Tisch hergerichtet werden. Angehörige
und enge Freunde sollten an dieser Feier teilnehmen. Sterbegebete
finden sich im Gotteslob Nr. 12 und Nr. 78 – 79 und im Evangeli-
schen Gesangbuch Nr. 831 – 840 und Nr. 376.
Da die Riten und Bräuche beim Sterben in den verschiedenen Religions-
gemeinschaften und Weltreligionen unterschiedlich sind, kann bei an-
deren Religionsgemeinschaften die Informationsbroschüre „Krankheit,
Leiden, Sterben, Tod“ der Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen
in Baden-Württemberg empfohlen werden: ACK, Stafflenbergstr. 46,
70184 Stuttgart, Telefon 0711/243114,
http://ack-bw.de
Todesbescheinigung
Nach Eintritt des Todes muss der Arzt spätestens nach vier Stunden in-
formiert werden. Er muss bei der Leichenschau den „natürlichen“ Tod
feststellen und den
Totenschein
ausstellen, damit der Leichnam zur Be-
stattung freigegeben werden kann.
Verfügungen des Verstorbenen sollten berücksichtigt werden,
z. B. Organ- oder Körperspende, Vorsorgevollmacht, Bestattungs-
vorsorge und -wünsche.
Abschiednehmen
Für die Angehörigen ist es wichtig und heilsam von ihrem Verstorbenen
intensiv Abschied zu nehmen. Der Tote darf mindestens 24 Stunden
in der Wohnung bleiben, so dass genügend Zeit ist, sich in Ruhe und
Achtung vor dem Toten zu verabschieden. In die Nähe des Verstorbe-
nen kann man eine Kerze, evtl. seine Taufkerze oder Osterkerze, und
Weihwasser stellen, Blumen oder einen ihm wichtigen persönlichen