Seite 210-211 - feste feiern gesamt

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Sterben/Tod/Trauer
Das
Bestattungsunternehmen
übernimmt zwar heutzutage alle mit
dem Todesfall verbundenen behördlichen und organisatorischen
Erledigungen, aber man sollte sich schon überlegen, was man selbst
für seinen Angehörigen tun und gestalten will und kann, und wo-
mit man den Bestatter beauftragt.
• Die nächsten
Verwandten
und die Nachbarn werden zumeist selbst
(telefonisch) verständigt.
• Der Termin für das Trauergespräch mit dem
Pfarrer
wird in der Regel
auch selbst vereinbart.
• Zumeist übernimmt der
Bestatter
Einsargung, Überführung und Auf-
bahrung im Leichenhaus. Auch Sarg, Sargausstattung und das Grab-
kreuz werden bei ihm ausgewählt.
• Beim Bestatter oder direkt bei der Gärtnerei wird man den
Blumen-
schmuck
für das Grabkreuz, für das Leichenhaus, für den Sarg (Sargbu-
kett) und für das Grab (Kranzschleifen-Beschriftung) bestellen.
• Gestaltung und Druck der
Todesanzeige,
der
Sterbebilder
und der
Dank-
sagung
können Bestatter oder Zeitung bzw. Druckerei übernehmen.
• Das
Standesamt
des Sterbeortes stellt die Sterbeurkunden aus und
benötigt dazu den Totenschein, die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder
Familienstammbuch, den Personalausweis, bei Geschiedenen das Schei-
dungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners.
• Ist der Tote auswärts gestorben, muss die bisherige Wohngemeinde
benachrichtigt werden.
• Bei der
Friedhofsverwaltung
der Gemeinde muss das Grab ausge-
sucht werden oder die Neubelegung, die Graböffnung und -schließung
und der Beerdigungstermin angezeigt werden. Auch die Gestaltung der
Leichenhalle (Weihwasser, Blumen, Kerzen) und die
Sargträger
(Fried-
hofspersonal oder Nachbarn o.a.) können vereinbart werden.
Musiker oder Sänger
für den Trauergottesdienst und die Bestattung
werden meist von den Angehörigen selbst engagiert.
• Auch die
Berufskollegen
und die
Vereine,
in denen der Tote aktiv
war, werden in der Regel von Angehörigen benachrichtigt, da auch
Grabreden und Teilnahme am Trauermahl vereinbart werden.
Sterben/Tod/Trauer
einen Brief oder ein Bild eines Kindes, oder dem Toten die Hand strei-
cheln. Nach einem gemeinsam gebeteten „Vater unser“ und einem
„Gegrüßet seist Du Maria“ kann man den Abschiedssegen sprechen,
wie z. B.:
„Lebendiger Gott, wir geben unsere N.N. in deine Hände. Geleite sie durch das
Dunkel des Todes zum Licht der Auferstehung. Gib ihr den Frieden und ein ewiges
Leben. Es segne dich N.N. und uns alle Gott, der Vater und der Sohn und der
Heilige Geist. Amen.“
Dabei kann man mit Weihwasser dem Toten auf Stirn, Lippen und
Brust ein Kreuzzeichen machen.
Vorbereitung der kirchlichen Begräbnisfeier
Für die Vorbereitung der kirchlichen Begräbnisfeier wird mit dem
zuständigen Pfarrer bzw. Pfarramt ein Termin für das
Trauerge-
spräch
im Pfarrhaus oder im Trauerhaus vereinbart. Die Angehörigen
berichten dabei in einem Lebensrückblick von Wesen und Charakter,
Leben und Sterben ihres Toten. Der Seelsorger kann dann die richtigen
Worte für die Predigt und die Auswahl der Texte für die Begräbnis-
feier finden. Auch die Gestaltung der Bestattung, die Auswahl der
Lesungen, der Lieder und der Fürbitten, und ob ein
Sterberosen-
kranz
der Pfarrgemeinde gewünscht ist, kann gemeinsam besprochen
werden. Kirchenmusiker und Mesner werden dann vom Pfarramt
benachrichtigt. Bei diesem Gespräch zwischen Tod und Begräbnis
können die Trauernden auch von ihrem Seelenschmerz, ihrer Trauer,
ihren Beziehungen zu dem Toten und ihrer Dankbarkeit erzählen.
In der Kirche wird vor einer Messe das
Scheidungsgebet
der
Pfarrgemeinde gebetet und dazu mit einer Glocke geläutet, das
Scheidungsläuten.
Benachrichtigungen
Trotz hoher emotionaler Belastung müssen die Angehörigen in der
Zeit zwischen Tod und Begräbnis vieles regeln und entscheiden.